Dr. Astrid Pönicke: "Zu jung für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? – Das Wichtigste in Kürze"
Der Vortrag behandelt praxisnah die wichtigsten Aspekte und Mechanismen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und veranschaulicht, weshalb dieses Thema für jeden relevant ist und es hierfür kein „Mindestalter“ gibt. Beides lässt sich mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand regeln, entfaltet aber große Wirkung. So kann im worst case insbesondere die Bestellung eines Betreuers vermieden, nahen Angehörigen schwierige Entscheidungen erspart, dem Ehepartner die Verfügung über gemeinsames Vermögen ermöglicht oder diesem ein Auskunftsrecht gegenüber den behandelnden Ärzten eingeräumt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die passenden Formulierungen gewählt werden, denn die Rechtsprechung in diesem Bereich ist detailreich und im ständigen Fluss. Die Veranstaltung gibt Raum für sämtliche Fragen, auch rund um das heikle Thema Organspende oder zur Versorgung minderjähriger Kinder im Unglücksfall beider Eltern.
Zur Person:
Dr. Astrid Pönicke ist Rechtsanwältin und Notarin in Frankfurt am Main. Sie hat ihre juristische Ausbildung in Halle (Saale), Berlin und Essex (GB) absolviert und lebt seit 2002 in Frankfurt. Dr. Pönicke hat mehr als 10 Jahre in internationalen Rechtsanwaltskanzleien Unternehmenstransaktionen beraten, bevor sie 2017 zu Notarin bestellt wurde. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Steuer-, Gesellschafts, Vertrags und Immobilienrechts. Neben der Beratung in- und ausländischer Unternehmen widmet sie sich vertieft Fragen der Vermögensnachfolge, der Vorsorgeplanung sowie erbrechtlichen Gestaltungen von Privatpersonen. Ehrenamtlich engagiert sie sich für die Förderung und die Integration von Mädchen mit Migrationshintergrund beim „Mädchenbüro Milena“ in Rödelheim.
Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit Euch und hoffen auf Euer zahlreiches Erscheinen.
Viele Grüße,
Anne, Anna, Bettina, Daniela, Katja und Natalie